|
Sportboote
Bei den Sportbootklassen ist der Bootskörper freigestellt. Es dürfen allerdings keine aerodynamischen Hilfsmittel eingesetzt werden. Auch hier wird zwischen Inborder-Motoren und Außenbordmotoren wie in den Rennbootklassen unterschieden und nach Hubraum eingeteilt.  Wie bei den Rennbooten sind auch bei den Sportbooten das Gewicht und die Länge vorgeschrieben. Als Beispiel muß ein Boot mit 4,80 m Länge mindestens 390 kg auf die Waage bringen. Für Sportboote mit Inbord-Motoren (Klasse E) sind Automotore vorgeschrieben, die eine Zulassung im Straßenrennsport in den Gruppen A oder N haben (Serien- bzw. seriennahe Fahrzeuge). Die Sportboote mit Außenbordmotoren der Klasse S (S für Sport-Outboards) sind mit herkömmliche Serien-Außenbordern ausgerüstet (Klasse S 850 für Sportboote mit Außenbordmotoren von 751 - 850 ccm Hubraum).
Weitere Bootsklassen, die zum Teil aber keine Rolle spielen sind Einrumpfboote mit Außenborder (Klasse T, Serienboote), Schlauchboote mit und ohne festen Kiel (Klassen P, PR, PF), Boote mit Dieselmaschinen (Klasse D, fast alles freigestellt), Boote mit Rückstossantrieb/Turboreaktoren, (Klasse TR, “Raketenboote”) und auch noch Luftschraubenboote (Klasse A) und Elektroboote (Klasse EL)
Seitenanfang |
|